24. September 2026
Lockpreise beim Hosting: Was der durchgestrichene Preis wirklich bedeutet
Viele Hosting-Anbieter zeigen bei ihren Tarifen zwei Preise nebeneinander: einen durchgestrichenen und einen großen, dazu einen hohen Rabatt in Prozent. Wer ein solches Angebot durchrechnet, stellt mitunter fest: Den durchgestrichenen Preis zahlt niemand, und der beworbene Preis gilt nur bei mehrjähriger Vorauszahlung.
Ein Rechenbeispiel
Ein typisches Angebot, vereinfacht und mit runden Zahlen: Streichpreis 12 €/Monat, Aktionspreis 3 €/Monat, beworben mit „75 % Rabatt“. Bedingung dafür ist eine Laufzeit von 48 Monaten, komplett im Voraus bezahlt – also 144 € auf einen Schlag. Nach Ablauf dieser Zeit kostet der Tarif 11 €/Monat.
| Betrag | |
|---|---|
| Streichpreis | 12 €/Monat |
| Aktionspreis (48 Monate im Voraus) | 3 €/Monat |
| Verlängerungspreis danach | 11 €/Monat |
| Summe erste 4 Jahre | 144 € |
| Summe zweite 4 Jahre | 528 € |
| Summe über 8 Jahre | 672 € |
Wer zahlt den Streichpreis?
Auffällig ist die Position des Streichpreises in dieser Rechnung: Er liegt über dem Verlängerungspreis, den ein Bestandskunde nach Ablauf der Aktion tatsächlich zahlt. Ein Neukunde zahlt den Aktionspreis, ein Bestandskunde später den Verlängerungspreis – den Streichpreis zahlt zu keinem Zeitpunkt jemand. Er dient ausschließlich als Bezugsgröße für die Prozentangabe im Badge. Rechnet man den Rabatt stattdessen gegen den Preis, den ein Bestandskunde tatsächlich zahlt, ergeben sich im Beispiel rund 73 statt 75 Prozent (1 − 3/11 ≈ 0,727). Der Unterschied in Prozentpunkten ist klein; der Punkt ist die Bezugsgröße selbst.
Ein Monatspreis, der keiner ist
Der beworbene Monatspreis ist zudem ein Rechenwert, kein Abrechnungsmodus. Verbreitet ist, die gesamte Laufzeit im Voraus abzurechnen; der „Monatspreis“ ergibt sich rechnerisch aus der Gesamtsumme geteilt durch die Anzahl der Monate. Wer sich für ein solches Angebot entscheidet, zahlt also nicht 3 € im Monat, sondern 144 € auf einen Schlag für vier Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit steigt der tatsächliche Monatspreis auf 11 € – knapp das Vierfache (11/3 ≈ 3,67).
Was nur im ersten Jahr gilt
Ein weiterer verbreiteter Punkt betrifft die Laufzeit einzelner Bestandteile innerhalb des Vertrags. Domain und Postfächer werden häufig als Teil des Angebots beworben, aber nur befristet: gratis für das erste Jahr, während der Vertrag selbst über 48 Monate läuft. Was diese Bestandteile ab dem zweiten Jahr kosten, steht in der Werbung meist nicht.
Grenzen bei „unbegrenzt“
Bei als „unbegrenzt“ beworbenen Leistungen findet sich häufig ein Verweis auf eine Fair-Use-Regelung im Kleingedruckten. Was diese Regelung im Einzelnen begrenzt, wird an der beworbenen Stelle in der Regel nicht erklärt.
Rückerstattung nach der Garantiezeit
Häufig wird eine Geld-zurück-Garantie von etwa 30 Tagen beworben. Was danach mit dem bereits vorausbezahlten Restbetrag geschieht, wenn ein Kunde kündigt, steht in der Werbung meist nicht.
Einordnung
Einstiegspreise mit mehrjähriger Vorauszahlung sind im Hosting-Geschäft ein verbreitetes Muster. Ob eine Streichpreis-Darstellung, die real nie verlangt wird, nach deutschem Wettbewerbsrecht (§ 5 UWG, irreführende Werbung) zulässig ist, müssen Juristen im Einzelfall beurteilen – ein Urteil ist das hier nicht.
Fazit
Wer ein Hosting-Angebot mit Lockpreis prüft, kommt an folgenden Punkten nicht vorbei:
- Verlängerungspreis: Was kostet der Tarif nach Ablauf der Aktion, nicht nur im ersten Zeitraum?
- Vorauszahlung und Laufzeit: Über wie viele Monate wird abgerechnet, und in welcher Summe auf einmal?
- Nur im ersten Jahr gratis: Welche Bestandteile laufen kürzer als der Vertrag selbst, und was kosten sie danach?
- Fair-Use-Klauseln: Was genau begrenzt eine „unbegrenzte“ Leistung?
- Rückerstattung nach der Garantiezeit: Gibt es danach noch eine anteilige Erstattung des vorausbezahlten Betrags?
- Auftragsverarbeitung: Bietet der Anbieter einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO an? Schon die Server-Logfiles enthalten IP-Adressen, also personenbezogene Daten. Wer seine Website bei einem Hoster betreibt, braucht diesen Vertrag deshalb in aller Regel, mit Kontaktformular, Shop oder Newsletter erst recht.
- Serverstandort: Wo stehen die Server, und landen Daten außerhalb der EU? Das ist wichtig für die Datenschutzerklärung und für Übermittlungen in Drittländer.
Der Streichpreis allein beantwortet keine dieser Fragen.